05/01 2008

Warum ein Energieausweis?

Sind auch bei Ihrem Haus die Energiekosten der größte Anteil der Betriebskosten?

Ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs wird in Deutschland für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.

Kennen Sie den Energieverbrauch Ihres Hauses?

Der Energieverbrauch von Gebäuden ist in der Regel meist eine unbekannte Größe, die sich bei den heutigen Energiepreisen enorm  steigert und bei den monatlichen Ausgaben bemerkbar macht..

Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch sind vor dem Kauf eines Hauses, oder vor dem Einzug in eine neue Wohnung meist nicht erhältlich. Ein bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden, wie wir es von Kühlschränken und anderen Haushaltsgeräten kennen, ist so kaum möglich. 

Was bringt der Energieausweis?

Der Energiepass wird auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit der Verabschiedung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) im Oktober 2007 sind nun endlich auch die gesetzlichen Anforderungen an Energiepässe, die Sanierung von Häusern und den Gebäudeneubau klar definiert und die Fristen für die Einführung des gesetzlichen Energieausweises stehen fest:

  • Seit 2002 ist der Wärmebedarfsausweis nach EnEV bei Neubauten erforderlich.
  • Ab 1.7.2008 sind Energieausweise für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 bei umfassender Sanierung, Verkauf und Neuvermietung erforderlich.
  • Ab 1.1.2009 sind Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei umfassender Sanierung, Verkauf und Neuvermietung erforderlich
  • Ab 1.7.2009 sind Energieausweise für Nichtwohngebäude erforderlich. In öffentlichen Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr müssen die Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.

Der Energieausweis liefert wichtige Informationen, mit denen Gebäude und Wohnungen in Bezug auf ihren Energieverbrauch verglichen werden können. Der Energieausweis wird bald so selbstverständlich die Energieeffizienz verdeutlichen, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. Außerdem enthält der Energieausweis Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes.

Die Energieausweise sind für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (Bedarfsausweis) oder des gemessenen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) ausgestellt werden. Details dazu regelt ebenfalls die Energieeinsparverordnung (EnEV):

  • Für Wohngebäude mit höchstens 4 Wohnungen (Bauantrag vor 1. November 1977 gestellt) müssen Energieausweise ab 1. Oktober 2008 als Bedarfsausweis ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
  • Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.

Bis zum 1. Oktober 2008 besteht die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis auch für Wohngebäude mit höchstens 4 Wohnungen.

Energieausweis oder Energiegutachten - wichtig ist die Information!

  • Ich berate Sie beim Kauf oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung - damit Sie wissen, wie die Heizkosten für ein behagliches Wohngefühl ihren Geldbeutel belasten werden.
  • Energieausweise für Nichtwohngebäude erstelle ich nach der gültigen DIN V 18599, damit sie dem geforderten Standard entsprechen. Die Steigerung der Energie-Effizienz und die Vermeidung unnötiger Energie wird immer mehr zu einem entscheidenden Kriterium für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.
  • Vom Energieausweis bis zum kompletten Energiegutachten - Sie erhalten die Informationen die Sie wünschen und brauchen. Das alles zu Preisen, die sich auszahlen, weil Sie Fehlinvestitionen vermeiden!

Kundeninformation zum Energieausweis

Eine Zusammenfassung der gesetzlichen Vorgaben finden Sie in der Kundeninformation, die Sie hier downloaden können.